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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich:
  • Diese im Folgenden „Geschäftsbedingungen“ genannten Bedingungen regeln die allgemeinen Bedingungen für die Verkaufs-, Liefer-, Leistungs- oder Zahlungsvorgänge der Spider Network Consulting GmbH (im Folgenden wir, uns, unsere o.ä.).
  • Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt und keine gesonderten Abreden getroffen werden müssen.
  • Änderungen der Geschäftsbedingungen für spätere Rechtsgeschäfte sind möglich und werden dem Kunden zugänglich gemacht. Mit Erscheinen dieser Geschäftsbedingungen sind alle früheren Geschäftsbedingungen aufgehoben.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für Unternehmer (siehe Punkt 7) gilt zudem: Die Parteien verpflichten sich, eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
  • Der Begriff „Kaufgegenstand“ in den folgenden Bedingungen, umfasst Hard- und Software, sowie Zubehör gleichermaßen und ist, sofern anwendbar, für Dienstleistungen analog zu verwenden.
  • Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, sowie alle Weiteren kaufmännische Personen, werden in den folgenden Bedingungen als „Unternehmer“ zusammengefasst.

 

Angebot und Vertragsabschluss:

  • Unsere Angebote sind unverbindlich.
  • Verträge, die durch ein Angebot begründet sind, kommen durch Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, oder spätestens durch Gefahrenübergang der Kaufgegenstände zustande.
  • Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB anzusehen ist, ist diese bindend. Des Weiteren können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Reaktion durch uns, gilt das Angebot als abgelehnt. Auch hier gelten die Regelungen aus Punkt 2.
  • Eine Empfangsbestätigung auf eine elektronisch bei uns eingegangene Bestellung stellt keine Auftragsbestätigung dar.
  • Durch Ingebrauchnahme des Kaufgegenstandes, Entfernen von eventuell angebrachten Siegeln, oder durch Entfernen der Verpackung durch den Kunden ist in jedem Fall eine Angebotsannahme durch den Kunden abzuleiten.
  • Bei Fernabsatzverträgen (Internetverkauf) gelten zusätzlich die Regelungen des §312 b ff BGB, auf die wir auf unseren Webseiten sowie bei Vertragsabschluss separat hinweisen.

 

Preise und Zahlung (wenn der Kunde Unternehmer ist):

  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  • Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  • Sämtliche den Einzug von Schecks betreffenden Spesen oder sonstige Kosten im Rahmen eines solchen Einzuges gehen zu Lasten des Kunden.

 

Preise und Zahlung (wenn der Kunde kein Unternehmer ist):

  • Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Wie im nichtkaufmännischen Verkehr üblich, ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

 

Aufrechnung und Zurückbehalt:

  • Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunden nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

Abnahme, Lieferzeit, Gefahrenübergang und Ablauf der Lieferung:

  • Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  • Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  • Dem Kunden, sofern er kein Unternehmer ist, bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein entsprechend Punkt 2 geltend gemachter Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
  • Sofern eine Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt diese frühestens mit dem Versand der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Zudem hat der Kunde die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung zur Bereitstellung der technischen und ggf. organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten, die zur Inbetriebnahme notwendig sind.
  • Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Kaufgegenstand das Lager (bei Direktanlieferung ist auch das Lager unseres Lieferanten möglich) verlassen hat, oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde.
  • Eventuelle Verzögerungen, die nicht durch uns zu vertreten sind (höhere Gewalt, oder verzögerte Selbstbelieferung), berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten, oder die Lieferfrist entsprechend der Dauer der Lieferverzögerung zu verlängern. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden an uns ist ausgeschlossen.
  • Eine durchgeführte Serviceleistung gilt vom Kunden als abgenommen, sobald die betroffenen Geräte oder die betroffene Software nach Durchführung der Serviceleistung und entsprechendem erfolgreichen Test dem Kunden erstmalig oder wieder zum Betrieb übergeben wird/werden.
  • Wir haften im Fall eines von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 12% des Lieferwertes.
  • Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt und ist dieser Unternehmer, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

Eigentumsvorbehalt:

  • Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
  • Ist der Kunde Unternehmer, so gilt dies auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  • Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunde tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  • Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt zudem Folgendes als vereinbart: Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  • Kommt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nach, sind wir berechtigt, die Kaufgegenstände zurückzuverlangen und zu verwerten.

 

Überlassene Unterlagen:

  • An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der unter „Angebot und Vertragsabschluss“ genannten Frist annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

 

Gewährleistung und Mängelrüge:

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (12 Monate für Unternehmer) ab Gefahrenübergang. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit ein Gesetz eine längere Frist vorschreibt. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  • Ist der Kunde Unternehmer, sind auftretende Mängel entsprechend den Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden nach §377 HGB zu behandeln und unverzüglich anzuzeigen. Bei Nicht-Kaufleuten müssen offensichtliche Mängel unverzüglich (spätestens innerhalb von 4 Wochen) gerügt werden, nicht offensichtliche Mängel müssen innerhalb der jeweils gültigen Verjährungsfristen angezeigt werden.
  • Der Kunde ist mit einer Abtretung unserer Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung einverstanden. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf die Geltendmachung der an den Kunden abgetretenen Gewährleistungsansprüche beschränkt.
  • Sollten die abgetretenen Ansprüche nicht durchsetzbar sein (z.B. wegen Weigerung oder Insolvenz des Herstellers bzw. Lieferanten) geht die Gewährleistungspflicht wieder auf uns über. In diesem Fall hat der Kunde zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Ist der Kunde Unternehmer liegt die Wahl grundsätzlich bei uns. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
  • Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  • Die zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen sind von uns zu tragen, falls sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nicht mehr am ursprünglichen Erfüllungsort vorgehalten wird.
  • Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
  1. bei fehlerhafter nachlässiger oder unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes
  2. bei Nichtbeachtung der Dokumentationen, Wartungs- und/oder Pflegeanweisungen.
  3. bei Verschleiß oder sonstigen Abnutzungen, die nicht von uns zu vertreten sind
  4. bei der Verwendung von Betriebsmitteln, Ersatzteilen oder sonstigem Zubehör, die für den Kaufgegenstand ungeeignet sind, oder 
  5. wenn der Kunde die Mängelbeseitigung erschwert bzw. behindert.
  • Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  • Ist der Kunde Unternehmer, bestehen Mängelansprüche nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
  • Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nicht anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haften wir gegenüber dem Kunden nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
  • Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haften wir nur, wenn dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Es steht außer Frage, dass der Kunde vor Beginn unserer Tätigkeiten für eine vollständige Datensicherung zu sorgen hat und die Datensicherung in die Sorgfaltspflicht des Kunden fällt. Auch die Prüfung einer vorhandenen Datensicherung auf Vollständigkeit oder Nutzbarkeit ist nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
  • Die in den oben genannten Punkten genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
  • Gegenüber Unternehmern gilt die oben genannte Haftungsbegrenzung auch für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht.

 

Weitergehende Haftungsregelungen / Gesamthaftung

  • Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  • Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
  • Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

Sonstiges:

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Für Unternehmer gilt: Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  • Für Unternehmer gilt: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
 
Stand: 11.05.2010
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